1 Begriffsbestimmungen in diesen Allgemeinen Lieferbedingungen sind wie folgt definiert:

1.1 Allgemeine Geschäftsbedingungen: die vorliegenden Bestimmungen.

1.2 RADICAL FASH: das Einzelunternehmen mit beschränkter Haftung RADICAL. mit Sitz in Amsterdam, eingetragen bei der Handelskammer Amsterdam unter der Nummer 61760757, mit Büros in Hoogoorddreef 105, 1101BB in Amsterdam.

1.3 Kunde: die Person, die einen Vertrag mit RADICAL FASH abschließt oder einen Vertrag abschließen möchte.

1.4 Angebot: jedes mündliche oder schriftliche Angebot von RADICAL FASH.

1.5 Vertrag: jeder zwischen RADICAL FASH und dem Kunden geschlossene Vertrag, jede Änderung oder Ergänzung dazu sowie alle (Rechts-)Handlungen zur Vorbereitung und Umsetzung dieses Vertrags;

1.6 Parteien: Bezugnahme auf RADICAL FASH und den Kunden gemeinsam.

1.7 Produkte: alle von RADICAL FASH oder von RADICAL FASH beauftragten Dritten zu liefernden Produkte.

2 Anwendbarkeit

2.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote, Arbeiten, Produktlieferungen, Kostenvoranschläge und Verträge mit RADICAL FASH. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für Lieferungen von Produkten, die RADICAL FASH von einem Dritten geliefert hat. Diese Bedingungen gelten auch für alle weiteren oder Folgevereinbarungen zwischen RADICAL FASH und dem Kunden. Es wird davon ausgegangen, dass der Kunde hiermit einverstanden ist.

2.2 Abweichungen von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen haben nur dann Gültigkeit, wenn sie von den Parteien ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden. In diesem Fall gehen die ausdrücklich vereinbarten abweichenden Regelungen vor. Der Geltung von Geschäftsbedingungen des Kunden wird ausdrücklich widersprochen.

2.3 Weicht RADICAL FASH in einem oder mehreren Verträgen mit dem Kunden von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ab, so bedeutet dies nicht, dass diese Abweichung auch für frühere oder spätere Verträge zwischen RADICAL FASH und dem Kunden gilt.

2.4 Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise nichtig sein oder aufgehoben werden, bleiben die übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen in Kraft und die Parteien werden sich über eine Ersatzvereinbarung beraten Bestimmung, die mit der Absicht der Parteien bei der Ausarbeitung der nichtigen oder aufgehobenen Klausel übereinstimmt.

3 Angebote und Vertragsschluss

3.1 Alle Angebote von RADICAL FASH sind freibleibend und haben eine von RADICAL FASH angegebene Gültigkeitsdauer. Wenn RADICAL FASH in seinem Angebot keine Laufzeit angegeben hat, verfällt das Angebot in jedem Fall automatisch nach 30 Tagen. Alle Angebote können von RADICAL FASH jederzeit widerrufen werden, auch wenn das Angebot eine Annahmefrist enthält.

3.2 Die zum Angebot gehörenden Unterlagen wie Preislisten, Prospekte, Kataloge, Prospekte und dergleichen sind möglichst genau, jedoch unverbindlich. Diese werden dem Kunden nur als Hinweis zur Verfügung gestellt und können für RADICAL FASH in keiner Weise bindend sein. Die betreffenden Dokumente sind und bleiben das (geistige) Eigentum von RADICAL FASH.

3.3 RADICAL FASH kann nicht an sein Angebot gebunden werden, wenn der Kunde vernünftigerweise erkennen kann, dass das Angebot oder ein Teil davon einen offensichtlichen Fehler oder Tippfehler enthält.

3.4 Ein Vertrag kommt erst dann zustande, wenn sowohl der Kunde als auch RADICAL FASH das Angebot von RADICAL FASH unterzeichnet haben. Wenn das Angebot mündlich abgegeben wurde oder das Angebot (noch) nicht schriftlich bestätigt und nicht von beiden Parteien unterzeichnet wurde, gilt der Vertrag als abgeschlossen, wenn RADICAL FASH auf Verlangen mit der Ausführung des Vertrags beginnt des Kunden hat begonnen.

3.5 Wenn der Kunde ein Angebot annimmt, hat RADICAL FASH dennoch das Recht, sein Angebot innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Annahme mündlich oder schriftlich zu widerrufen; in diesem Fall kommt zwischen den Parteien kein Vertrag zustande.

3.6 Wenn der Kunde in der Annahme des Angebots Vorbehalte und/oder Änderungen in Bezug auf das von RADICAL FASH an den Kunden abgegebene Angebot angibt, kommt der Vertrag erst dann zustande, wenn (ein autorisierter Vertreter von) RADICAL FASH dem zustimmt schriftlich auf diese Vorbehalte und/oder Änderungen einzugehen.

3.7 Wenn der Kunde mündlich oder schriftlich eine Bestellung bei RADICAL FASH aufgibt, der kein Angebot von RADICAL FASH vorangeht, kommt ein Vertrag erst dann zustande, wenn die Bestellung innerhalb von 14 Tagen von einem autorisierten Vertreter innerhalb von RADICAL FASH schriftlich oder elektronisch bestätigt wird nach Eingang der Bestellung oder wenn RADICAL FASH innerhalb von 14 Tagen nach Eingang der Bestellung mit der Ausführung der Bestellung begonnen hat.

4 Preise

4.1 Sofern nicht anders angegeben, verstehen sich die in einem Angebot genannten Preise zuzüglich Mehrwertsteuer und anderer staatlicher Abgaben sowie zuzüglich etwaiger Kosten, die im Zusammenhang mit der Vereinbarung anfallen, wie z. B. Versand- und Verwaltungskosten. Diese Abgaben und Kosten werden vom Auftragnehmer gesondert berechnet, sofern die Parteien nichts anderes schriftlich vereinbaren.

4.2 Die in einem Angebot oder einer Vereinbarung genannten Preise für die von RADICAL FASH zu liefernden Produkte basieren auf der Lieferung ab Lager. Das bedeutet eigentlich: Ausgenommen sind die Kosten für den Transport vom RADICAL FASH-Lager zur Adresse des Kunden.

4.3 RADICAL FASH berechnet seine Preise und die Preise der zu liefernden Produkte unter anderem auf der Grundlage von Kostenpreisfaktoren, wie dem Einkaufspreis der zu verwendenden Materialien und den Arbeitslöhnen. RADICAL FASH ist berechtigt, die Preise oder Teile davon für noch nicht gelieferte und/oder nicht bezahlte Produkte zu ändern, wenn sich nach Vertragsschluss einer oder mehrere Kostenfaktoren ändern, die sich unmittelbar auf den Preis der zu liefernden Produkte auswirken geliefert. RADICAL FASH ist außerdem berechtigt, die Preise unverzüglich anzupassen, wenn hierfür ein gesetzlicher preisbestimmender Faktor Anlass gibt. Besteht eine periodische Zahlungsverpflichtung des Kunden, ist RADICAL FASH berechtigt, die geltenden Preise und Tarife mit einer Frist von mindestens drei Monaten schriftlich anzupassen. Weichen die geänderten Preise um mehr als 15 % von den ursprünglich vereinbarten Preisen ab, ist der Kunde zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

4.4 Bei der Abgabe von Angeboten geht RADICAL FASH davon aus, dass die Lieferung der Produkte unter normalen und üblichen Umständen möglich ist. Sollten besondere Umstände eintreten, die es erforderlich machen, dass RADICAL FASH zusätzliche Kosten entstehen, wird RADICAL FASH den Kunden hierüber informieren und RADICAL FASH ist berechtigt, dem Kunden die zusätzlichen Kosten in Rechnung zu stellen.

4.5 Die relevanten Dokumente und Daten aus der Verwaltung oder den Systemen von RADICAL FASH dienen als vollständiger Beweis für die von RADICAL FASH erbrachten Leistungen und die vom Kunden geschuldeten Beträge, unbeschadet des Rechts des Kunden, den Gegenbeweis zu erbringen.

5 Vertragsabschluss und Lieferung

5.1 Nach Vertragsschluss liefert RADICAL FASH die Produkte wie im Vertrag angegeben.

5.2 Alle angegebenen und/oder vereinbarten Lieferzeiten basieren auf Daten und Umständen, die RADICAL FASH zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bekannt waren. Diese Lieferzeiten gelten immer als Zieltermine, diese Lieferzeiten sind für RADICAL FASH nicht verbindlich und dienen nur als Richtwerte und können niemals als verbindliche Fristen angesehen werden, es sei denn, die Parteien haben ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart. RADICAL FASH ist bemüht, die jeweiligen Lieferzeiten so weit wie möglich einzuhalten, jedoch stellt die bloße Überschreitung einer Lieferzeit keinen Mangel dar. Eine Lieferverzögerung gibt dem Kunden niemals das Recht, den Vertrag zu kündigen oder eine Entschädigung in irgendeiner Form zu verlangen.

5.3 RADICAL FASH liefert die Produkte in jedem Fall an die Adresse ihres Lagers, sobald sie bereit sind. Alle Risiken im Zusammenhang mit den von RADICAL FASH zu liefernden Produkten gehen zum Zeitpunkt der Lieferung der Produkte durch RADICAL FASH auf den Kunden über.

5.4 Wenn der Kunde wünscht, dass RADICAL FASH den Transport der Produkte von seinem Lager an eine vom Kunden angegebene Adresse organisiert und RADICAL FASH damit einverstanden ist, bedeutet dies nicht, dass die Lieferung später oder an einem anderen Ort erfolgt als in Artikel 5.3 angegeben erfolgt. Bei dieser Vereinbarung bezüglich dieses Transports handelt es sich um eine Zusatzvereinbarung, bei der die Transportkosten und die Transportrisiken vollständig vom Kunden getragen werden.

5.5 Der Kunde muss die Produkte zum Zeitpunkt der Lieferung kaufen.

5.6 RADICAL FASH ist zu Teillieferungen (Teillieferungen) berechtigt und kann diese Teillieferungen gesondert in Rechnung stellen (Teilrechnungen). Der Kunde ist zur Zahlung dieser Teilrechnungen gemäß Artikel 11 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen verpflichtet.

5.7 Wenn der Kunde die Annahme der bestellten Produkte verweigert, ist RADICAL FASH berechtigt:

aa Die Produkte durch schriftliche Benachrichtigung zu liefern; in diesem Fall lagert RADICAL FASH die Produkte ab dem Zeitpunkt der schriftlichen Benachrichtigung bei sich selbst oder einem Dritten auf eigene Kosten und Gefahr, einschließlich des Risikos einer Qualitätsverschlechterung, das vom Kunden ausgeht; oder

bb Den Vertrag ganz oder teilweise zu kündigen und die Produkte an (einen) Dritten zu verkaufen und zu liefern.

5.8 Sollte RADICAL FASH dadurch, dass der Kunde sich weigert, die bestellten Produkte zu kaufen, in irgendeiner Form ein Schaden entstehen, haftet der Kunde für diesen Schaden.

5.9 Der Kunde ist verpflichtet, alles zu tun, was vernünftigerweise vom Kunden erwartet werden kann, um eine rechtzeitige Lieferung durch RADICAL FASH zu ermöglichen; andernfalls ist RADICAL FASH berechtigt, seine Lieferverpflichtung auszusetzen.

6. Vertragsänderungen und zusätzliche Arbeiten

6.1 Stellt sich bei der Durchführung des Vertrages heraus, dass für dessen ordnungsgemäße Durchführung Änderungen oder Ergänzungen erforderlich sind, werden die Parteien den Vertrag rechtzeitig und in gegenseitiger Absprache anpassen.

6.2 Wenn Art, Umfang oder Inhalt des Vertrages geändert werden, kann dies Auswirkungen auf den ursprünglich vereinbarten Preis und die ursprünglich festgelegte Ausführungsfrist haben. Ist dies der Fall, wird RADICAL FASH den Kunden im Voraus so weit wie möglich über den neuen Preis und die Ausführungsfrist informieren. Der Kunde akzeptiert die Möglichkeit der Vertragsänderung, einschließlich der Änderung des Preises und der Ausführungsfrist.

6.3 Wenn die Vereinbarung geändert wird, einschließlich einer Ergänzung, dann ist RADICAL FASH

berechtigt, die Ausführung des ursprünglichen Vertrags auszusetzen, bis der Kunde die Ausführung des geänderten Vertrags schriftlich genehmigt hat.

Die Vereinbarung legt den Preis, die Ausführungsfrist und andere Bedingungen fest.

6.4 Soweit eine Vertragsänderung für die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erforderlich ist, ist der Kunde im Rahmen des Zumutbaren zur Mitwirkung verpflichtet. Verweigert der Kunde die schriftliche Zustimmung zu den durchzuführenden Änderungen innerhalb einer angemessenen Frist, hat RADICAL FASH das Recht, den Vertrag ganz oder teilweise zu kündigen, ohne dem Kunden zum Schadensersatz verpflichtet zu sein. Verweigert der Kunde die Zustimmung aus unberechtigten Gründen, ist der Kunde – unabhängig davon, ob RADICAL FASH den Vertrag gekündigt hat – verpflichtet, RADICAL FASH den ursprünglich vereinbarten Preis zu zahlen.

6.5 Ohne in Verzug mit der Einhaltung der Vereinbarung zu geraten, kann RADICAL FASH einen Antrag auf Änderung der Vereinbarung ablehnen, wenn dies qualitative und/oder quantitative Konsequenzen haben könnte, beispielsweise für die in diesem Zusammenhang zu liefernden Produkte.

6.6 Muss RADICAL FASH für den Kunden, aus welchem ​​Grund auch immer, Arbeiten ausführen, die nicht schriftlich in einem Vertrag zwischen beiden Parteien festgehalten wurden, oder entstehen durch das Handeln des Kunden Kosten, gelten diese Tätigkeiten/Kosten als zusätzlich Arbeit und als solche verrechnet. Für die Bezahlung ist der Kunde verpflichtet.

6.7 Die Tatsache, dass (der Bedarf an) zusätzlicher Arbeit während der Ausführung des Vertrags entsteht, ist für den Kunden niemals ein Grund, den Vertrag zu kündigen oder aufzulösen.

7 Eigentumsvorbehalt

7.1 Das Eigentum an den von RADICAL FASH an den Kunden gelieferten Produkten geht erst dann auf den Kunden über, wenn der Kunde alles bezahlt hat, was RADICAL FASH im Rahmen aller Vereinbarungen mit dem Kunden und der in diesem Zusammenhang gelieferten Produkte möglicherweise hat oder erhalten wird, und zwar innerhalb der Grenzen von Artikel 3:92 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches.

7.2 RADICAL FASH verliert ihr (vorbehaltliches) Eigentum nicht, wenn und/oder weil der Kunde die von RADICAL FASH erhaltenen Produkte verarbeitet oder verarbeitet. In diesem Fall behält der Kunde die betreffenden Produkte automatisch für RADICAL FASH.

7.3 Der Kunde ist verpflichtet, (1) die gelieferten, aber (noch) nicht (vollständig) bezahlten Produkte zu versichern, (2) alle Ansprüche zu erfüllen, die der Kunde auf Wunsch gegenüber Dritten in Bezug auf die von NOAH gelieferten Produkte hat von RADICAL FASH per Abtretung an RADICAL FASH zu übertragen, (3) Dritten mitzuteilen, dass die von RADICAL FASH an den Kunden gelieferten Produkte von RADICAL FASH unter Eigentumsvorbehalt geliefert wurden, wenn der Kunde (noch) nicht bezahlt hat für die Produkte (vollständig).

7.4 Kommt der Kunde seinen Verpflichtungen nicht nach oder besteht begründete Befürchtung, dass er seinen Verpflichtungen nicht nachkommen wird, ist RADICAL FASH berechtigt, die gelieferten Produkte zurückzugeben, an denen der Eigentumsvorbehalt gemäß Absatz 1 beim Kunden oder bei Dritten liegt Parteien, die diese Produkte dem Kunden zur Aufbewahrung oder Mitnahme liefern. Der Kunde ist verpflichtet, diesbezüglich jegliche Mitwirkung zu leisten, vorbehaltlich einer sofort zahlbaren Geldstrafe von 10 % pro Tag oder Teil eines Tages, wenn der Kunde dieser Verpflichtung nicht nachkommt, und zwar in Höhe aller Verbindlichkeiten des Kunden gegenüber RADICAL FASH, unbeschadet der das Recht, den im vorstehenden Satz genannten Verpflichtungen nachzukommen und/oder Schadensersatz zu verlangen.

7.5 Für die gemäß diesem Artikel zurückgenommenen Produkte wird dem Kunden der Marktwert der zurückgegebenen Produkte am Tag der Rückgabe gutgeschrieben.

7.6 Darüber hinaus liefert RADICAL FASH alle Produkte unter dem Vorbehalt eines stillen Pfandrechts an den Produkten zugunsten von RADICAL FASH. Nach Erlöschen des Eigentumsvorbehalts wird dem Kunden daher das Eigentum an den mit einem stillen Pfandrecht belasteten Produkten zugunsten von RADICAL FASH übertragen. Diese Pfandrechte dienen als zusätzliche Sicherheit für die Zahlung aller Beträge, die RADICAL FASH aus welchem ​​Grund auch immer vom Kunden erhält oder erhalten wird. Auf erstes Verlangen von RADICAL FASH unterzeichnet der Kunde einen Pfandbrief und meldet ihn bei den Steuerbehörden an.

8 Zurückbehaltungsrecht

8.1 RADICAL FASH hat ein Zurückbehaltungsrecht an allen Produkten, die RADICAL FASH vom Kunden oder im Namen des Kunden unterliegen, unabhängig vom Grund oder Grund, solange der Kunde nicht alle seine Verpflichtungen gegenüber RADICALFASH, aus welchen Gründen auch immer, erfüllt hat .

8.2 Für den Fall, dass die in Absatz 1 dieses Artikels genannten Produkte ganz oder teilweise zerstört werden oder auf andere Weise beschädigt werden oder an Wert verlieren, was nicht auf Vorsatz oder vorsätzliche Fahrlässigkeit seitens RADICAL FASH zurückzuführen ist, Der Kunde kann keinerlei Schadensersatz in Bezug auf diese Produkte verlangen.

9 Untersuchungs-/Beschwerdepflicht

9.1 Der Kunde ist verpflichtet, innerhalb von 8 Tagen nach Lieferung der Produkte zu prüfen, ob deren Menge und Qualität einwandfrei sind und der zwischen den Parteien geschlossenen Vereinbarung entsprechen. 9.2 Falls der Kunde einen Mangel in der Menge und/oder Qualität der gelieferten Produkte feststellt, muss der Kunde RADICAL FASH den Mangel unverzüglich nach Entdeckung und spätestens 8 Tage nach Lieferung der Produkte schriftlich mitteilen. Wenn der Kunde nachweist, dass er den Mangel nicht innerhalb der oben genannten Frist hätte entdecken können (versteckter Mangel), muss der Kunde den Mangel innerhalb von 8 Tagen nach seiner Entdeckung, spätestens jedoch innerhalb von 8 Tagen, nachdem der Mangel vernünftigerweise hätte entdeckt werden können, schriftlich anzeigen entdeckt.

9.3 Die schriftliche Mitteilung gemäß Artikel 9.2 muss eine möglichst detaillierte Beschreibung des Mangels enthalten. Darüber hinaus muss der Kunde auch die Rechnungsnummer und den zur Lieferung gehörenden Lieferschein angeben, damit RADICAL FASH bestmöglich auf die Reklamation reagieren kann.

9.4 Wenn eine Reklamation nicht innerhalb der in Artikel 9.2 genannten Frist gemeldet wird und/oder die in Artikel 9.3 genannten Anforderungen nicht erfüllt, verfallen alle Rechte des Kunden in Bezug auf den festgestellten Mangel oder Mangel von Rechts wegen.

9.5 Wird eine Reklamation von RADICAL FASH für berechtigt erklärt, hat RADICAL FASH die Wahl, entweder den betreffenden Teil der Lieferung zu verbessern/zu reparieren oder sie erneut an den Kunden zu liefern oder dem Kunden eine Gutschrift für den betreffenden Teil zu senden der Lieferung, die dann als storniert gilt. Wenn eine Reklamation für begründet erklärt wurde, hat der Kunde keinen Anspruch auf eine andere Form des (Schadens-)Schadensersatzes als den im oben genannten Satz genannten, es sei denn, es liegt eine Haftungssituation im Sinne von Artikel 15 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor Bedingungen; in diesem Fall bestimmt dieser Artikel die Höhe der vom Kunden zu erhaltenden Entschädigung.

9.6 Der Kunde ist nur nach vorheriger schriftlicher Genehmigung von RADICAL FASH berechtigt, Produkte an RADICAL FASH zurückzusenden. Rücksendungen, denen keine Reklamation und die damit verbundene Information zur Reklamation sowie die schriftliche Genehmigung von RADICAL FASH vorausgegangen sind, sind nicht zulässig. Für den Fall, dass der Kunde die Produkte trotz dieser Bestimmungen dennoch oder ohne triftigen Grund zurücksendet, hält RADICAL FASH diese Produkte für den Kunden bereit, sofern sie nicht von RADICAL FASH abgelehnt werden, was auf Kosten und Gefahr von erfolgt der Kunde. RADICAL FASH behält diese Produkte ohne Anerkennung der Richtigkeit eines Garantieanspruchs seitens des Kunden. Die Kosten der Rücksendung trägt der Kunde.

9.7 Etwaige Beanstandungen entbinden den Kunden nicht von seinen Zahlungsverpflichtungen.

10 Einhaltung von RADICAL FASH / Garantien / Mängel

10.1 RADICAL FASH wird sein Möglichstes tun, um die bestellten Produkte in der gleichen Menge und Qualität an den Kunden zu liefern, wie vom Kunden bestellt.

10.2 Mitteilungen von oder im Namen von RADICAL FASH über Qualität, Zusammensetzung, Design, Farbe, Größe, Verarbeitung, Eigenschaften im weitesten Sinne usw. der gelieferten Produkte gelten nur dann als Garantien, wenn sie ausdrücklich schriftlich in Form von bestätigt wurden eine Garantie von RADICAL FASH. Wenn ein Kunde ein Produkt auf der Grundlage eines Musters von RADICAL FASH bestellt und liefert und das gelieferte Produkt dem Muster entspricht, liegt seitens RADICAL FASH niemals ein Mangel vor.

10.3 Wenn der Kunde die von RADICAL FASH gelieferten Produkte ganz oder teilweise genutzt, bearbeitet oder verarbeitet oder an Dritte geliefert hat, ist es sicher, dass RADICAL FASH den Vertrag ordnungsgemäß erfüllt hat.

10.4 Geringfügige Abweichungen hinsichtlich Qualität, Farbe, Größe, Gewicht, Verarbeitung usw., die als marktüblich oder technisch unvermeidbar gelten, sowie normale Abnutzung der gelieferten Produkte stellen niemals einen Mangel dar seitens von RADICAL FASH.

10.5 Auch geringfügige Abweichungen der gelieferten Menge – also weniger als 5 % der bestellten Menge – stellen niemals einen Mangel seitens RADICAL FASH dar.

10.6 Wenn die gelieferten Produkte dem Vertrag entsprechen, sich jedoch als nicht für den Zweck geeignet erweisen, für den der Kunde sie verwenden möchte, geschieht dies auf eigenes Risiko des Kunden. Dies stellt keinen Mangel seitens RADICAL FASH dar.

11 Produktrückruf

11.1 In dringenden Fällen, in denen RADICAL FASH beurteilt, ob ein Fall dringend ist oder nicht, ist der Kunde verpflichtet, die bereits gelieferten Produkte auf erstes Anfordern an RADICAL FASH zurückzusenden und, falls die Produkte bereits vom Kunden geliefert wurden, an Dritte, diese werden von den jeweiligen Dritten abgerufen. Für den Fall, dass RADICAL FASH einen Produktrückruf wie oben beschrieben einleitet, ist der Kunde verpflichtet, alle Maßnahmen zu ergreifen, die RADICAL FASH für erforderlich hält, und infolgedessen alle Anweisungen von RADICAL FASH im Zusammenhang mit dem Produktrückruf einzuhalten und der Kunde wird dies tun Im Gegenzug ergreifen wir diesbezüglich möglichst viele schadensmindernde Maßnahmen und unternehmen alle Anstrengungen. Für den Fall, dass NOAH beschließt, einen Produktrückruf durchzuführen, ist RADICAL FASH lediglich verpflichtet, entweder die Produkte zu ersetzen oder dem Kunden eine Gutschrift für die zurückgerufenen Produkte zu senden. Im Falle eines Produktrückrufs kann RADICAL FASH nicht zur Zahlung irgendeiner Entschädigung an den Kunden verpflichtet werden.

12 Höhere Gewalt

12.1 In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen bezeichnet der Begriff „höhere Gewalt“ gemäß Artikel 6:75 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs zusätzlich zu den gesetzlichen Bestimmungen und der Rechtsprechung alle äußeren Ursachen sowie deren Folgen, ob vorhersehbar oder unvorhergesehen, über die RADICAL FASH keinen Einfluss hat, RADICAL FASH jedoch dadurch nicht in der Lage ist, seinen Verpflichtungen nachzukommen, oder aufgrund dessen es für RADICAL FASH so unzumutbar belastend und/oder unverhältnismäßig teuer wird, dass die Einhaltung der Vereinbarung von RADICAL nicht zumutbar ist MODISCH. Hierzu zählen in jedem Fall Arbeitsstreiks im Unternehmen von RADICAL FASH oder von Dritten, ebenso extreme Witterungsbedingungen, Maschinenausfälle, Maschinenausfälle, Störungen in der Energieversorgung und der Umstand, dass RADICAL FASH eine Leistung erbringen muss im Zusammenhang mit der von ihm selbst zu erbringenden Leistung von Bedeutung ist, nicht, nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß geliefert wird. RADICAL FASH hat außerdem das Recht, sich auf höhere Gewalt zu berufen, wenn der Umstand, der die (weitere) Erfüllung des Vertrags verhindert, eintritt, nachdem RADICAL FASH seine Verpflichtung hätte erfüllen müssen.

12.2 RADICAL FASH kann die Verpflichtungen aus der Vereinbarung während des Zeitraums, in dem die höhere Gewalt andauert, aussetzen. Wenn dieser Zeitraum länger als zwei Monate dauert, sind sowohl RADICAL FASH als auch der Kunde berechtigt, den Vertrag zu kündigen, ohne der anderen Partei irgendeine Entschädigung zu zahlen.

12.3 RADICAL FASH ist berechtigt, die Zahlung für alles zu verlangen, was von RADICAL FASH oder im Namen von RADICAL FASH im Rahmen der Vereinbarung mit dem Kunden vor dem Zeitpunkt der höheren Gewalt bereits erbracht wurde.

13 Zahlung

13.1 RADICAL FASH bestimmt die Zahlungsbedingungen. RADICAL FASH steht es frei, vor Beginn der Vertragsausführung eine Anzahlung zu verlangen.

13.2 Sofern nicht anders vereinbart, muss die Zahlung aller vom Kunden an RADICAL FASH geschuldeten Beträge vom Kunden innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum erfolgen. Maßgeblich ist das Wertstellungsdatum auf dem Kontoauszug und gilt als Zahlungstag.

13.3 Wenn der Kunde Einwände gegen die erhaltene Rechnung hat, muss der Kunde RADICAL FASH diese Einwände innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungsdatum schriftlich mitteilen, andernfalls wird die Richtigkeit der Rechnung festgestellt.

13.4 Der Kunde ist niemals berechtigt, seine Verpflichtungen gegenüber RADICAL FASH auszusetzen und/oder seine eigene Forderung gegenüber RADICAL FASH aufzurechnen.

13.5 Zahlt der Kunde die Rechnung nicht innerhalb der Zahlungsfrist, gerät er automatisch in Verzug, ohne dass es einer vorherigen Inverzugsetzung bedarf. Der Kunde schuldet ab dem Zeitpunkt des Verzugs einen Vertragszins in Höhe von 1 % pro Monat oder angefangenem Monat auf die dann geschuldeten Beträge, es sei denn, der gesetzliche (Handels-)Zins ist höher; in diesem Fall gilt der gesetzliche (Handels-)Zins.

13.6 Sämtliche gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten, die RADICAL FASH zur Durchsetzung seiner Rechte entstehen müssen, trägt der Kunde. Die außergerichtlichen Kosten werden abweichend von den diesbezüglichen gesetzlichen Regelungen auf einen Betrag von 15 % des Streitwertes, mindestens jedoch auf 200 Euro ohne Umsatzsteuer, festgesetzt.

13.7 Entsteht RADICAL FASH durch die Zahlungsverweigerung des Kunden, in welcher Form auch immer, ein Schaden, so haftet der Kunde für diesen Schaden.

13.8 Zahlungen des Kunden werden zunächst auf die fälligen Kosten und Zinsen (in dieser Reihenfolge) und dann auf die Hauptbeträge angerechnet, wobei ältere Forderungen Vorrang vor neuen haben.

13.9 Wenn RADICAL FASH dies für wünschenswert hält und in jedem Fall der Kunde aus irgendeinem Grund mit einer Zahlungsverpflichtung in Verzug gerät, ist RADICAL FASH berechtigt, nach Vertragsabschluss eine Vorauszahlung zu verlangen oder eine vom vereinbarten Betrag abweichende Sicherheit zu leisten Zahlungsvereinbarung für die Zahlungsverpflichtungen des Kunden. Der Kunde hat diesem auf erstes Verlangen von RADICAL FASH nachzukommen.

13.10 Wurde der Vertrag mit mehr als einem Kunden geschlossen, haften alle Kunden gesamtschuldnerisch für die Erfüllung der Zahlungsverpflichtungen aus dem Vertrag.

13.11 RADICAL FASH ist jederzeit berechtigt, vom Kunden eine Vorauszahlung zu verlangen oder den Kunden zur Mitwirkung bei einer Bonitätsprüfung zu verpflichten, wenn RADICAL FASH die von ihr zu liefernden Aufträge bei einem von ihr zu bestimmenden Kreditversicherer absichern möchte. Kommt der Kunde der Aufforderung zur Vorauszahlung des gesamten zwischen den Parteien vereinbarten Preises nicht nach oder verweigert er die Mitwirkung an einer Bonitätsprüfung oder wird keine positive Bonitätsprüfung abgegeben, kann RADICAL FASH den Vertrag ganz oder teilweise mit sofortiger Wirkung kündigen RADICAL FASH muss gegenüber dem Kunden eine wirksame Inverzugsetzung verlangen, wobei der Kunde in diesem Fall zum Ersatz der RADICAL FASH bis dahin entstandenen Kosten sowie des RADICAL FASH durch die Auflösung entstandenen Schadens verpflichtet ist . RADICAL FASH hat außerdem die Möglichkeit, im Falle der Verweigerung der Vorauszahlung durch den Kunden oder wenn der Kunde die Mitwirkung an einer Bonitätsprüfung verweigert oder keine positive Bonitätsprüfung vorliegt, seine Verpflichtungen gegenüber dem Kunden aus dem Vertrag insgesamt auszusetzen oder teilweise, sofern in Artikel 14 vorgesehen. RADICAL FASH ist im Falle einer Auflösung, Kündigung oder Aussetzung des Vertrags niemals verpflichtet, dem Kunden irgendeine Form von Entschädigung zu zahlen, es sei denn, der Auflösung, Aussetzung oder Kündigung liegen Tatsachen und Umstände zugrunde dass RADICAL FASH zuzuschreiben sind. Für den Fall, dass RADICAL FASH beschließt, seine Verpflichtungen gegenüber dem Kunden ganz oder teilweise auszusetzen, gelten für die Parteien die Bestimmungen von Artikel 14.

14 Angst, nicht Erfüllung

14.1 Werden RADICAL FASH nach Vertragsschluss Umstände bekannt, die Anlass zu der Annahme geben, dass der Kunde einer seiner Verpflichtungen nicht, nicht ordnungsgemäß und/oder nicht rechtzeitig, auch in diesem Fall, nachkommen wird im Falle eines Konkurses oder Zahlungsaufschubs oder wenn ein Antrag auf eine dieser Maßnahmen in Bezug auf den Kunden anhängig ist, oder für den Fall, dass die Auflösung oder Fusion des Kunden beschlossen wurde oder wenn eine Pfändung oder Zwangsvollstreckung vorliegt oder auf irgendeinen Teil des Vermögens des Kunden verhängt wird oder der Kunde einer Zahlungsverpflichtung gegenüber RADICAL FASH nicht nachkommt, werden alle Zahlungsverpflichtungen des Kunden gegenüber RADICAL FASH, aus welchem ​​Grund auch immer, sofort und vollständig fällig. RADICAL FASH ist berechtigt, die sofortige Zahlung dieser fälligen Forderungen zu verlangen oder Sicherheit für diese fälligen Forderungen zu verlangen.

14.2 In diesem Fall ist RADICAL FASH berechtigt, die Erfüllung seiner Verpflichtungen gegenüber dem Kunden auszusetzen, bis die Zahlung und/oder Sicherheit für alle Zahlungsverpflichtungen erfolgt ist. Wenn sich RADICAL FASH dazu entschließt, ist es in keiner Weise verpflichtet, dem Kunden Schäden und Kosten zu ersetzen, die auf die eine oder andere Weise entstehen können.

14.3 Der Kunde haftet für sämtliche Schäden, die sich aus den in diesem Artikel genannten Umständen seitens RADICAL FASH ergeben.

15 Haftung

15.1 Wenn gesetzlich oder anderweitig festgestellt wird, dass RADICAL FASH gegenüber dem Kunden für Schäden haftet, die im Zusammenhang mit dem Vertrag oder aufgrund unerlaubter Handlung oder auf einer anderen Grundlage entstanden sind, gilt diese Haftung einschließlich etwaiger Zahlungsverpflichtungen auf dieser Grundlage von Artikel 6:230 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches und/oder Artikel 6:271 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches ist jederzeit in vollem Umfang auf das beschränkt, was in dieser Bestimmung geregelt ist:

a. RADICAL FASH haftet niemals für Schäden, die dadurch entstehen, dass RADICAL FASH sich auf falsche Daten/Dateien verlässt, die vom Kunden oder im Namen des Kunden bereitgestellt werden;

B. RADICAL FASH haftet niemals für entgangenen Gewinn des Kunden, entgangenes Einkommen, entgangenen Umsatz, entgangene Ersparnisse, Schäden aufgrund von Geschäfts- und anderen Stagnationen;

C. Die Haftung von RADICAL FASH, einschließlich etwaiger Zahlungsverpflichtungen gemäß Artikel 6:230 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs und/oder Artikel 6:271 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs, gegenüber dem Kunden ist jederzeit auf den Betrag beschränkt, den die Haftpflichtversicherung von RADICAL FASH abdeckt zahlt sich auf jeden Fall aus;

D. Für den Fall, dass die Haftpflichtversicherung von RADICAL – aus welchem ​​Grund auch immer – nicht zahlt, ist die Haftung von RADICAL, einschließlich etwaiger Zahlungsverpflichtungen gemäß Artikel 6:230 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs und/oder Artikel 6:271 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs, begrenzt Zu :

– der Nettowert der Rechnung für die Produkte, auf die sich das Schadensereignis bezieht, oder, wenn sich mehrere Rechnungen auf das Schadensereignis beziehen, der Nettowert der letzten dieser Reihe von Rechnungen, die RADICAL FASH vor diesem Zeitpunkt an den Kunden gesendet hat dass das schadenverursachende Ereignis eingetreten ist;

– oder, wenn das den Schaden verursachende Ereignis nicht auf der Lieferung von Produkten beruht oder hierfür keine Rechnung versandt wurde, der Nettowert der letzten Rechnung, die RADICAL FASH vor dem Zeitpunkt des schadenverursachenden Ereignisses an den Kunden gesendet hat geschah;

e. Für den Fall, dass die Haftpflichtversicherung von RADICAL FASH – aus welchem ​​Grund auch immer – nicht zahlt, wird die gesamte Haftung von RADICAL FASH, einschließlich etwaiger Zahlungsverpflichtungen gemäß Artikel 6:230 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs und/oder Artikel 6:271 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs, übernommen BGB, gelten gegenüber dem Kunden bei nicht oder nicht rechtzeitiger Leistung und/oder nicht ordnungsgemäßer Leistung aus eigenem Verschulden oder aus einem anderen Grund – unabhängig von der Anzahl der schadenverursachenden Ereignisse – in keinem Fall auf mehr als den Nettowert der letzten von RADICAL FASH an den Kunden geleisteten Zahlung. Der Kunde hat die Rechnung vor dem Zeitpunkt gesendet, zu dem das schadenverursachende Ereignis eingetreten ist, mit der Maßgabe, dass die Gesamthaftung von RADICAL FASH a maximal und niemals mehr als 10.000 €.

15.2 Diese Einschränkungen gelten nicht nur bei Vorsatz oder vorsätzlicher Fahrlässigkeit von RADICAL FASH und/oder Führungskräften von RADICAL FASH.

15.3 Alle Mitarbeiter von RADICAL FASH können sich gegenüber dem Kunden und ggf. auch gegenüber RADICAL FASH gleichgestellten Dritten auf die vorstehenden Bestimmungen berufen.

15.4 Schäden, für die RADICAL FASH haftbar gemacht werden kann, müssen RADICAL FASH so schnell wie möglich, spätestens jedoch 15 Tage nach ihrem Eintreten, schriftlich gemeldet werden, andernfalls verfällt der Anspruch auf Schadensersatz für diesen Schaden. Diese Frist gilt nicht, wenn der Kunde nachweist, dass die Schadensmeldung aus triftigen Gründen nicht früher möglich war.

15.5 Ein Haftungsanspruch gegen RADICAL FASH verjährt innerhalb von 12 Monaten, nachdem der Kunde von der schädigenden Tatsache Kenntnis erlangt hat oder vernünftigerweise hätte erlangen können.

16 Haftungsausschluss

16.1 Der Kunde haftet für alle Schäden, Verluste, Kosten und Ausgaben, einschließlich, aber ausdrücklich nicht beschränkt auf Anwaltskosten, die RADICAL FASH oder Dritten infolge oder im Zusammenhang mit einer Nichterfüllung eines Vertrags durch den Kunden entstehen , unabhängig davon, ob der Schaden durch den Kunden, sein Personal oder eine andere (juristische) Person oder Sache verursacht wurde, für die RADICAL FASH gesetzlich haftbar ist.

16.2 Der Kunde stellt RADICAL FASH vollständig von allen Ansprüchen Dritter in Bezug auf Schäden, Verluste, Kosten und Ausgaben Dritter frei, die sich aus oder im Zusammenhang mit einem Mangel bei der Ausführung eines Vertrags durch den Kunden ergeben, einschließlich, aber ausdrücklich nicht beschränkt auf Ansprüche im Sinne von Artikel 6:185 jo. 190 BW sowie der in diesen Artikeln genannte Franchisebetrag sowie Ansprüche aufgrund (i) der Verletzung eines geistigen Eigentumsrechts im Zusammenhang mit den gelieferten Waren, (ii) der Produkthaftung, der Produktsicherheit und der einschlägigen weltweiten Gesetzgebung in im Bereich Produkthaftung, Personenschäden und/oder Tod, (iii) Verlust oder Beschädigung von Waren und/oder (iiii) angebliche oder tatsächliche Verletzung einer der Garantien, Zusicherungen, Pflichten, Verbindlichkeiten und/oder Verpflichtungen durch RADICAL FASH die in dieser Vereinbarung enthalten sind, die sich aus oder im Zusammenhang mit der Vereinbarung und/oder den Produkten oder deren Nutzung und Verwertung ergeben oder sich aus oder im Zusammenhang mit den Aktivitäten oder Mängeln von RADICAL FASH im Rahmen dieser Vereinbarung ergeben.

16.3 Wird RADICAL FASH aus diesem Grund von Dritten in Anspruch genommen, ist der Kunde verpflichtet, RADICAL FASH gerichtlich und außergerichtlich zu unterstützen und unverzüglich alles zu tun, was in diesem Fall von ihm erwartet werden kann.

16.4 Der Kunde sorgt für eine ausreichende Versicherung zur Abdeckung des oben genannten Umsetzungsrisikos. Auf erstes Verlangen von RADICAL FASH ist der Kunde verpflichtet nachzuweisen, dass er dieser Verpflichtung nachgekommen ist. Der Selbstbehalt ist stets vom Kunden zu tragen. Hat der Kunde Anspruch auf eine Zahlung aus einem Versicherungsvertrag im Zusammenhang mit seiner etwaigen Haftung gegenüber RADICAL FASH, so hat der Kunde sicherzustellen, dass diese Zahlungen direkt an RADICAL FASH erfolgen. Eine Zahlung an RADICAL FASH aufgrund eines vom Kunden abgeschlossenen Versicherungsvertrages berührt nicht die Schadensersatzansprüche von RADICAL FASH gegen den Kunden, soweit diese die Zahlung übersteigen.

16.5 Der Kunde ist stets verpflichtet, alles Mögliche zur Schadensbegrenzung zu tun.

16.6 Ergreift der Kunde keine angemessenen Maßnahmen, ist RADICAL FASH berechtigt, diese ohne Inverzugsetzung selbst zu ergreifen. Sämtliche Kosten und Schäden, die RADICAL FASH und Dritten dadurch entstehen, gehen ausschließlich zu Lasten und auf Risiko des Kunden.

17 Geistige und gewerbliche Eigentumsrechte

17.1 Ohne die vorherige schriftliche Genehmigung von RADICAL FASH darf der Kunde weder den Namen oder die Marken von RADICAL FASH noch Wörter, Bilder oder Symbole verwenden, die nach Ansicht des Kunden auf eine Beteiligung von RADICAL FASH oder eine Vereinbarung mit solchen hinweisen schriftliche oder mündliche Werbung oder Präsentation, Logbuch, ein von RADICAL FASH erstellter Plan, Ratgeber, Broschüre, Newsletter, Buch oder anderes veröffentlichtes Material.

17.2 Die von RADICAL FASH an den Kunden im Rahmen eines Vertrags gelieferten Produkte bedeuten ausdrücklich nicht die Übertragung von geistigen oder gewerblichen Eigentumsrechten. Sämtliche dem Kunden im Rahmen des Vertrags von RADICAL FASH zur Verfügung gestellten Werke bleiben Eigentum von RADICAL FASH. Der Kunde wird diese Werke nur zum Zweck und im Rahmen der Vertragsdurchführung im Rahmen der Vereinbarung nutzen und sie in keiner Weise ganz oder teilweise vervielfältigen, veröffentlichen oder Dritten zugänglich machen oder auf irgendeine andere Weise ohne vorherige ausdrückliche und schriftliche Genehmigung von RADICAL FASH verwendet werden.

17.3 Alle geistigen und gewerblichen Eigentumsrechte, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Marken-, Urheberrechte, Modell- und Datenbankrechte, Handelsnamenrechte, Patentrechte, die im Zusammenhang mit der Ausführung des Vertrags und/oder in den Produkten genutzt wurden oder entstehen oder in einer Beratung enthalten sind, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Produkte, Produktionsprozesse, Anwendungen, Konzepte, Designs, Zeichnungen, Erfindungen, Modelle, Techniken, Arbeiten, Methoden, Ergebnisse, Kreationen, Präsentationen, Computerprogramme, Know-how, Datensammlungen und sonstiges Wissen sind, sofern nicht anders vereinbart, ausschließlich für RADICAL FASH bestimmt.

17.4 Dem Kunden ist es nicht gestattet, Hinweise auf Urheberrechte, Marken, Handelsnamen oder andere geistige und gewerbliche Eigentumsrechte der von RADICAL FASH gelieferten Produkte oder der zugehörigen Materialien zu entfernen oder zu ändern.

17.5 Der Kunde respektiert stets alle geistigen und gewerblichen Eigentumsrechte von RADICAL FASH.

18 Übertragung von Rechten und Pflichten

18.1 Der Kunde ist nicht berechtigt, die Rechte und/oder Pflichten aus dem Vertrag an einen Dritten zu verkaufen und/oder zu übertragen.

18.2 RADICAL FASH ist berechtigt, seine Schadensersatzansprüche an einen Dritten abzutreten.

19 Anwendbares Recht und Streitigkeiten

19.1 Für alle Rechtsbeziehungen, an denen RADICAL FASH beteiligt ist, gilt ausschließlich niederländisches Recht, auch wenn eine Verpflichtung ganz oder teilweise im Ausland erfüllt wird oder die an der Rechtsbeziehung beteiligte Partei dort ihren Sitz hat. Die Anwendbarkeit des Wiener Kaufrechts 1980 (CISG) wird ausdrücklich ausgeschlossen.

19.2 Der Richter des Bezirksgerichts Nordholland mit Sitz in Haarlem, Niederlande, ist ausschließlich für die Entscheidung von Streitigkeiten zuständig, sofern das Gesetz nichts anderes vorschreibt. Dennoch hat RADICAL FASH das Recht, die Streitigkeit dem nach dem Gesetz zuständigen Gericht vorzulegen.